Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen von Russland nach Deutschland müssen aus Gründen des Schutzes vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einhaltung dieser Anforderungen muss von einer russischen amtlichen Tierärztin/einem russischen amtlichen Tierarzt in einer Tiergesundheitsbescheinigung bestätigt werden. Für die Tiergesundheitsbescheinigung gilt gemäß Verordnung (EU) Nr.576/2013 ein EU-einheitliches Muster. Die Veterinärbescheinigung muss entweder in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis und Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.
Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden.
Für die Einreise mit Vögeln nach Deutschland müssen aus Gründen des Schutzes vor der Einschleppung und Ausbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (AI) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei der Einreise mit Vögeln ist eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen. Diese ist von einer russischen amtlichen Tierärztin/einem russischen amtlichen Tierarzt zu unterzeichnen und ist nach Ausstellung für 10 Tage gültig. Bei Schiffstransport verlängert sich die Gültigkeitsdauer um die Dauer der Seereise. Zusätzlich muss eine Erklärung des Besitzers mitgeführt werden. Das Muster der Tiergesundheitsbescheinigung sowie der Inhalt der Besitzererklärung sind in der Entscheidung 2021/1938 wiedergegeben.
Bitte bedenken Sie, dass bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden.
Im Gegensatz zu der Rechtslage bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögeln ist der Reiseverkehr mit anderen Heimtieren bisher tierseuchenrechtlich innerhalb der EU nicht harmonisiert; es gilt daher nationales deutsches Recht.
Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können 3 Tiere ohne Weiteres mitgenommen werden. Wenn Sie aber mit mehr als 3 Kaninchen einreisen möchten, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind. Hamster und Meerschweinchen dürfen ihre Besitzer bei der Einreise nach Deutschland begleiten, ohne dass dabei besondere Bedingungen zu beachten sind.
Sofern eine tierseuchenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese bei der obersten Veterinärbehörde des Bundeslandes zu beantragen, über welches die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen soll. Darüber hinaus sind artenschutzrechtliche Erfordernisse zu beachten.
Bei der Ausreise mit Tieren aus Russland müssen Erfordernisse wie Eigentumsnachweis und Artenschutz sowie Zollvorschriften beachtet werden. Der Eigentumsnachweis ist für die Gesundheitsbescheinigung relevant, die Sie als Eigentümer unterschreiben. Bzgl. des Erwerbs von Eigentum in der Russischen Föderation müssten Sie erforderlichenfalls einen Fachanwalt konsultieren.
Bezüglich artenschutzrechtlicher Erfordernisse und Zollvorschriften erteilen das Bundesamt für Naturschutz resp. der Zoll Auskunft. In der Regel erhalten Sie entsprechende Auskünfte auch über die Transportunternehmen.
Um Schwierigkeiten bei der Einreise von vornherein zu vermeiden, klären Sie bitte vor der Abreise alle offenen Fragen mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt.
Weitere Informationen zur Einreise mit Heimtieren nach Deutschland erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
